Im deutschen Recht gilt grundsätzlich, dass derjenige, der einen Schaden zu vertreten hat, auch den entstandenen Schaden ersetzen muss (§ 276 BGB). Jeder ist also für sein eigenes Verhalten verantwortlich, egal ob in der Freizeit oder im Beruf. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) differenziert prinzipiell nicht nach dem Ort oder der Zeit, sondern, wenn überhaupt, nach […]