Das bisherige Bundesdatenschutzgesetz muss an die ab 25. Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst werden. Bisher lagen zwei Referentenentwürfe vor, die zahlreicher Kritik ausgesetzt waren (wir berichteten). Nun wurde der dritte Entwurf geleakt. Erste Aufsichtsbehörden haben dazu bereits Stellung genommen. Die Bundesregierung soll den Entwurf bereits in dieser Woche verabschieden. Wir werden auf den Entwurf in den nächsten Tagen genauer eingehen.

Update 02.02.2017: Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf beschlossen. Damit ist der Weg im Gesetzgebungsverfahren eröffnet.