Hintergrund der Entscheidung CNIL ist ein bereits länger schwelender Streit zwischen Google und den europäischen Aufsichtsbehörden für Datenschutz.
Die Datenschutzerklärung von Google ermöglicht es dem Konzern, die Nutzerdaten aus seinen mehr als 60 Diensten (wie zum Beispiel GMail, Youtube, Google+) zusammenzuführen und für personalisierte Werbung zu nutzen. Dies rief die europäischen Aufsichtsbehörden auf den Plan. Die sogenannte Art. 29 Gruppe, ein Gremium der europäischen Aufsichtsbehörde, übertrug der CNIL die Federführung in einem datenschutzrechtlichen Verfahren gegen Google.
Die CNIL kritisierte bereits im Februar 2012 , dass die Datenschutzerklärung nicht mit den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie (RL 95/46/EG) vereinbar ist. Insbesondere wurde von der CNIL kritisiert, dass es dem Nutzer der Google-Dienste nicht möglich ist, aus der Datenschutzerklärung zu erkennen, welche Zwecke, gesammelte Daten, Empfänger oder Zugriffsrechte gegenwärtig für die Nutzung bestimmter Google Dienste relevant sind. Außerdem kritisierte die Behörde, dass es extrem schwierig sei, zu wissen, welche Daten zwischen welchen Diensten zu welchem Zweck kombiniert würden.
Google half diesen Bedenken der Aufsichtsbehörde nicht ab, so dass diese nun Geldstrafe und Auflagen verhängte.
Die Höhe der Geldstrafe von 150.000 Euro mag zunächst hoch klingen. Die Höhe relativiert sich allerdings, wenn man sich vor Augen führt, dass Google im Jahr 2012 einen Gewinn von über 10 Mrd. US-Dollar erwirtschaftet hat.