Wie viele von Ihnen sicherlich wissen, gibt es in Deutschland sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene Datenschutzbeauftragte. Doch wer ist für was zuständig?

Auf Länderebene sind die Landesbeauftragten für Datenschutz (LfD) zum einen damit betraut, die öffentlichen Stellen eines jeden Bundeslandes bei sämtlichen datenschutzrechtlichen Fragestellungen zu beraten und zu kontrollieren. Dies betrifft beispielsweise die Behörden der Gemeinden und Schulen, jedoch auch die Industrie- und Handelskammer. Darüber hinaus ist der jeweilige Landesbeauftragte ebenso Aufsichtsbehörde für die nicht öffentlichen Stellen, also für privatwirtschaftliche Unternehmen. Das bedeutet, dass der Landesbeauftragte bei Datenschutzanfragen und vor allem bei eingehenden Beschwerden gegen solche Unternehmen tätig werden muss. Zu guter Letzt steht aber auch jeder Privatperson, die eine Frage zu datenschutzrechtlichen Themen hat, ein Recht auf Auskunft gegenüber dem Landesbeauftragten für Datenschutz zu. Eine Übersicht zu den Landesdatenschutzbehörden finden sie hier.

Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Bundes ist die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) zuständig, wobei darunter nicht nur Behörden und Organe der Rechtspflege fallen, sondern ebenso alle andere öffentlich-rechtlich organisierten Einrichtungen sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Im Gegensatz zu den Landesbeauftragten übernimmt die Bundesbeauftragte für Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich jedoch ausschließlich bei Telekommunikations- und Postunternehmen die Aufsichtsfunktion. Die übrige Kontrolle der privatwirtschaftlichen Unternehmen bleibt weiterhin Ländersache.

Liest man diese Aufgabenbeschreibung der Datenschutzaufsichtsbehörden sollte man meinen, diese wären mit viel Manpower ausgestattet um in unserer immer digitaler werdenden Welt ein Auge auf unsere Persönlichkeitsrechte und persönlichen Daten zu haben. Doch leider weit gefehlt! Die personelle Ausstattung der Aufsichtsbehörden ist als „mau“ zu bezeichnen (vgl. hier)und ein mancher mag selbst das noch als Euphemismus bezeichnen. Ein Lichtblick mag es da sein, dass nun der Bund die Personalausstattung für die Bundesdatenschutzbeauftragte kräftig aufstockt. Der Bundestag hat 49 neue Planstellen genehmigt. 29 Stellen sollen ab Januar 2017 besetzt werden, 20 weitere ab Dezember nächsten Jahres. Das darf neben der Bundesdatenschutzbeauftragten uns alle freuen, denn eine funktionierende Datenschutzaufsicht ist wichtig für uns alle. Betrübt dürften hingegen die meisten Landesdatenschutzbehörden sein. Einige Länder wie etwa Berlin, Schleswig-Holstein und Sachsen erhalten definitiv keine neuen Stellen. Andere Länder stocken ihr Personal immerhin etwas auf. So soll das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht im nächsten Jahr vier neue Stellen bekommen. Hessen bekommt vier neue Stellen und in 2018 nochmals fünf (vgl. hier). Zu hoffen bleibt, dass wenigstens in die künftige Planung vieler Landeshaushalte mehr Planstellen für die Arbeit der Aufsichtsbehörden aufgenommen werden, denn die Landesdatenschutzbehörden sind es letztendlich, die sich mit Großunternehmen wie Facebook, Amazon, Apple, Google und Co. befassen müssen, um unsere Rechte durchzusetzen.