Fast 22 Jahre lang war die Postdienste-Datenschutzverordnung (PD-DSVO) die gesetzliche Regelung, welche die Verarbeitung personenbezogene Daten im Rahmen der Erbringung von Postdiensten zu beachten galt.

Eher im Verborgenen regelte Sie sehr detailliert, wann und in welchem Umfang Postdienstleister die Daten von Versender und Empfänger von Postsendungen verarbeiten durften. Die PD-DSVO hatte überdies noch zwei wesentliche inhaltliche Regelungen. Zum einen machte Sie deutlich, dass die Dienstleistung, die der Dienstleister erbringt gerade keine Auftragsverarbeitung darstellt. Zum anderen legitimierte die Regelung zur Verarbeitung von Ausweisdaten im Rahmen der Identifikation.

Mit Art. 136 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU wurde die Postdienste-Datenschutzverordnung zum 26. November 2019 abgeschafft. Die Datenverarbeitungen sind nunmehr anhand der Vorgaben der DSGVO zu bewerten. Die Rechtsgedanken der PD-DSVO können hier als Argumentationskriterien herangezogen werden.

Möge Sie in Frieden ruhen.