Das Elektronische Entgeltnachweis-Verfahren ELENA wird zum 3.12.2011 eingestellt.

Nachdem das entsprechende Gesetz bereits im September durch den Bundestag beschlossen wurde und Anfang November den Bundesrat passierte (wir berichteten: Aktuelles vom 11. November 2011), erfolgte nun am 2.12.2011 dessen Verkündung im Bundesgesetzblatt http://www.bgbl.de/).

Am Tag nach der Verkündung, so die gesetzliche Bestimmung, also am 03.12.2011, tritt das Gesetz in und damit ELENA außer Kraft. Die Pflicht des Arbeitgebers, monatliche Meldungen zu Entgeltdaten im ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln, entfällt damit.