Im März 2010 berichteten wir über die Kritik am Elektronischen Entgeltnachweisverfahren ELENA und die Einreichung einer Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung vom 19.03.2010).

Am 18.Juli 2011 teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit, dass ELENA schnellstmöglich eingestellt wird.

Die Einstellung des Verfahrens ist jedoch nicht ohne weiteres möglich. Vielmehr sind die gesetzlichen Grundlagen, auf denen ELENA beruht (ELENA-Datensatzverordnung; §§ 95 bis 104 SGB 4), durch ein Gesetz zu ändern bzw. aufzuheben. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf wurde dem Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes angefügt und am 28.9.2011 im Bundestag angenommen (BT.-Drs. 17/7200).

Das Gesetz wurde am 4.11.2011 im Bundesrat behandelt. Auf eine Anrufung des Vermittlungsausschluss wurde verzichtet, sodass der Weg zur Einstellung des Verfahrens frei ist. Um endgültig in Kraft zu treten muss es noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Ab seinem Inkrafttreten, am Tag nach seiner Verkündung, sind die Arbeitgeber von den elektronischen Meldepflichten befreit. Dies soll noch vor Jahresende erfolgen.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Philipp Rösler reagierte auf die Entscheidung des Bundesrates: „Die Einstellung ist eine gute Nachricht, vor allem für die […] besonders belasteten kleinen Unternehmen. Die Wirtschaft wird von der zuletzt bestehenden Doppelbelastung […]befreit. Es bietet sich nun die Chance, aus den bei ELENA gesammelten Erfahrungen zu lernen und ein praktikables und unbürokratisches Verfahren für die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten zu entwickeln. Eine vollständige oder teilweise Massenspeicherung von Daten wie im ELENA-Verfahren muss vermieden werden.“ [Zitatnachweis: Pressemitteilung des BMWi vom 4.11.2011

Über die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt und damit die endgültige Einstellung des ELENA-Verfahrens informieren wir Sie rechtzeitig.