Seit März 2010 ist die Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die maßgeblichen Regelungen (§§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes) durch Urteil vom 2.3.2010 für verfassungswidrig (Wir berichteten in unserem Newsletter-Spezial vom 2.3.2010).

Anfang September berichteten die „Berliner Zeitung“ und die „Frankfurter Rundschau“, dass die großen Telekommunikationsanbieter trotz der Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung über einen Zeitraum von einem bis sechs Monaten die Standort- und Verbindungsdaten ihrer Mobilfunkkunden speichern.

Anfang November 2011 stellte die Bundestagsfraktion „Die Linke“ eine Kleine Anfrage (17/7343) an die Bundesregierung. Diese besteht aus 17 Fragen und soll Aufschluss über den Umfang der erhobenen Daten, den Zeitraum der Erhebung und deren konkrete Verwendungszwecke geben. Über die Antworten der Bundesregierung werden wir rechtzeitig informieren.