Die Digitalisierung macht auch im Gesundheitswesen nicht hat. Vielfach wird sie als Heilsbringer für die medizinische und pflegerische Versorgung gesehen. Damit diese im Gesundheitsbereich Fuß fassen kann, bedarf es eines entsprechenden Gesetzes. Ein solches wurde nunmehr mit dem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutzgesetz – PDSG) auf den Weg gebracht.

Bei diesem handelt es sich um ein Artikel-Gesetz. Solche Artikel-Gesetze ändern  eine Vielzahl anderer Gesetze inhaltlich. Das PDSG sieht Änderungen beispielsweise in den Sozialgesetz Büchern, dem Apothekengesetz und dem Transplantationsgesetz vor. Der Referentenentwurf hat einen Umfang von 141 Seiten. Davon entfallen 74 Seite auf den reinen Gesetzestext.

Der Entwurf stieß auf erhebliche Kritik, insbesondere aus den Reihen der Datenschützer. Auch war angesichts des Umstandes, dass das PDSG allein 87 Paragrafen mit datenschutzrechtlichem Bezug ändert, die Frist zur Stellungnahme mit knapp 4 Wochen äußerst kurz bemessen. Der LfDI Baden-Württemberg stellte in seiner Pressemitteilung einige Eckpunkte der Kritik dar:

  • Mit Beschluss vom 12.9.2019 führte die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder ihre Rechtsauffassung zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit innerhalb der Telematik-Infrastruktur aus. Auf diese Rechtsauffassung werde nicht eingegangen. Vielmehr sei die Verantwortlichkeit unklar geregelt und derart aufgesplittert, dass eine adäquate Durchsetzung von Betroffenenrechte kaum möglich sei.
  • Krankenkassen erhielten die Möglichkeit, zusätzliche Daten ihrer Versicherten zu verarbeiten.
  • Im Bereich der Forschung sei es möglich Daten für Forschungszwecke zu spenden, ohne dass die Anforderungen an informierende und freiwillige Einwilligungen erfüllt seien. Auch sei es nicht vorgesehen, die Datenverarbeitung durch einen Widerruf der Einwilligung zu beenden.

Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang sich der Kritik angenommen wird. Wir informieren Sie in unseren datenschutz notizen über die weitere Entwicklung.