Der Versand eines Newsletters stellt eine beliebte Marketingmaßnahme von Unternehmen und auch Gesundheitseinrichtungen dar. Immer wieder kommt dabei aber die Frage auf, wie ein Newsletterverteiler rechtssicher aufgebaut werden kann. Stellt das Überreichen einer Visitenkarte bereits eine Einwilligung dar, auf Grund der ein Newsletter versendet werden darf? Was ist bei telefonischen Newsletterbestellungen zu beachten? Gibt es bei bei Anmeldebögen, die z. B. auf Messen ausgeteilt werden sollen, Besonderheiten zu beachten?
Unser Mitarbeiter Sven Venzke-Caprarese geht im aktuellen AOK-Newsletter auf eben diese Fragen ein und zeigt Lösungsansätze auf.
Darüber hinaus geht unser Mitarbeiter Dr. Sebastian Ertel ausführlich auf die Betroffenenrechte der neuen Datenschutzgrundverordnung ein. Denn die Transparenz der Datenverarbeitung ist ein prägender Grundsatz der Datenschutzgrundverordnung.
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