Mit Urteil vom 30.06.2023 (Aktenzeichen: S 39 AS 517/23) hat die 39. Kammer des Sozialgerichts Hamburg (SG Hamburg) entschieden, dass im Einzelfall auf Wunsch von Betroffenen von den Vorgaben des Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung) abgewichen werden kann. Dies hört sich im ersten Moment abenteuerlicher an, als es ist. Schauen wir uns den Fall […]