Ausgangslage In seinem Tätigkeitsbericht zum Jahr 2020 berichtet das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) über regelmäßige Beschwerden von Mieterinnen und Mietern, deren Kontaktdaten, wie Handynummer oder E-Mail-Adresse, von der vermietenden Person einem Handwerksunternehmen mitgeteilt wurden. Zwar lag der Weitergabe an das jeweilige Unternehmen immer der Zweck zugrunde, einen Termin für Reparaturen am/im Mietobjekt abzustimmen. Dennoch […]