In einem kürzlich getroffenen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm) wurde entschieden, dass unerwünschte Werbenachrichten, die über Online-Portale oder soziale Medien versendet werden, rechtswidriger Spam sein können, wenn keine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt. Diese Gerichtsentscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Marketingaktivitäten, die in Deutschland operieren. Der Fall Im Rahmen einer zivilrechtlichen Klage prüfte […]