Überwacht der Arbeitgeber seine Beschäftigten am Arbeitsplatz unzulässigerweise mit Videokameras, so kann dies nicht nur seitens der Aufsichtsbehörden durch Bußgelder geahndet werden, sondern auch Schadensersatzansprüche der Betroffenen auslösen. Dies zeigt ein Urteil des LAG Rostock. In dem zugrunde liegenden Fall überwachte eine Tankstellen-Betreiberin mit mehreren Kameras sowohl den Kassenarbeitsplatz der Tankstelle als auch nicht-öffentliche Bereiche […]