Wenn eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erfolgt, ist der Verantwortliche nach Art. 33 DSGVO verpflichtet, unverzüglich und möglichst innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme die zuständige Aufsichtsbehörde hierüber zu informieren – es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen. Meldung […]