Als Arbeitgeber digitale Tools einzusetzen, um den eigenen Beschäftigten Prozesse wie Zeiterfassung, Urlaubsanträge oder Reisekostenabrechnungen schnell und einfach im Self-Service zu ermöglichen, ist mittlerweile weitverbreitete Praxis. Im Normalfall ist der Anbieter der jeweiligen Software dabei Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO – die Daten der Beschäftigten werden, soweit seitens des Dienstleisters z. B. zu Wartungszwecken im Einzelfall […]