Nach den Bestimmungen des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) sind Krankenkassen verpflichtet, in bestimmten Sachverhalten eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einzuholen. Hierzu gehören insbesondere: Erbringung von Leistungen, Einleitung von Leistungen zur Teilhabe sowie Sachverhalte bei Arbeitsunfähigkeit zur Sicherung des Behandlungserfolgs oder zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit. Die Einschaltung des MDK […]