In Deutschland soll die Vorratsdatenspeicherung wieder gesetzlich geregelt werden, wenn es nach Justizminister Heiko Maas (SPD) geht. Sein Ministerium brachte einen Gesetzentwurf auf den Weg, der stark kritisiert wurde. So bemängelte die Bundesdatenschutzbeauftragte, Andrea Voßhoff, dass der Gesetzentwurf nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs an eine verfassungskonforme Ausgestaltung eines solchen Gesetzes berücksichtige.
Nun hat nach Berichten der „Rheinische Post“ die EU-Kommission dem Justizministerium eine Mängelliste vorgelegt und gefordert, die parlamentarische Verabschiedung des Gesetzentwurfs zu stoppen. Den Zeitungsberichten zu Folge lässt der Justizminister das weitere Vorgehen nun prüfen. Allerdings hat die EU-Kommission betont, dass sie kein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof plane.
Zur Erinnerung
Der Gesetzesentwurf sieht eine Speicherung vor, wer mit wem, wann, wie lange telefoniert hat (Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs). Bei Mobilfunkgesprächen sollen auch die Standortdaten gespeichert werden. Die Standortdaten sollen für vier und alle übrigen Daten für zehn Wochen gespeichert werden. Von der Speicherung ausgenommen ist der Inhalt der Kommunikation.