Wearables, wie Fitnessarmbänder, werden immer preiswerter und damit auch populärer. Den bei der Nutzung erzeugten Daten wie Herzfrequenz, Anzahl der Schritte pro Tag, Körpertemperatur etc. kann dabei zunehmend ein ökonomischer Wert zukommen.
Werten derzeit nur Versicherungen das Fahrverhalten von Autofahrern aus und berechnen aus ihnen individuelle Tarife (wir berichteten), erscheint es naheliegend, dass Krankenversicherungen in Zukunft ähnliches anbieten. Die Versicherungsgruppe Generali spielt anscheinend mit dem Gedanken solche Tarife anzubieten. Darüber hinaus sind weitere Einsatzmöglichkeiten von Wearables und der generierten Daten denkbar.
Der nächste Zeuge – das Fitness-Armband
Amerika ist bereits eine Stufe weiter. In einem Gerichtsverfahren will eine Kanzlei die Daten eines Fitness-Armbands verwenden, um den Schadensersatzanspruch seiner Klientin zu begründen. Nach einem Autounfall kann diese ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen. Bisher ist es üblich, dass Ärzte in einem Gutachten feststellen, wie es um den Gesundheitszustand des Betroffenen steht. Die amerikanischen Anwälte wollen die Daten aus dem Fitness-Armband nun als zusätzliches Beweismittel einbringen, da ihrer Meinung nach die Ärzte ihr Gutachten aufgrund einer zu kurzen Beobachtung treffen müssten. Durch die rund um die Uhr über mehrere Monate gesammelten Daten des Fitness-Armbandes würde sich hingegen ein detaillierteres Bild ergeben. Noch ist offen, ob die Daten zugelassen werden.
Und dann?
Sollten die Daten vor Gericht zugelassen werden, bedarf es keiner Phantasie sich auszumalen, dass in anderen Verfahren Anbieter von Wearables gerichtlich gezwungen werden könnten, die Daten von Personen herauszugeben. Allerdings bleiben viele Fragen offen. Bei den durch die Wearables aufgezeichneten Daten handelt es sich zum Großteil um Gesundheitsdaten, die in Deutschland einem besonderen Schutz unterliegen. Dürfen Gerichte also die Herausgabe der Daten anordnen? Und selbst wenn, wie kann sichergestellt werden, dass die aufgezeichneten Daten der betreffenden Person gehören. Schließlich handelt es sich bei Wearables nicht um elektronische Fußfesseln, ein Tausch mit anderen Personen ist also denkbar.