Beschäftige von Gesundheitseinrichtungen sind in der Praxis häufig verunsichert, wenn sie mit eiligen Anfragen von Polizei- und Ermittlungsbehörden konfrontiert werden. Selbst ohne direkte Anfrage stehen Beschäftigte von Gesundheitseinrichtungen oftmals vor schwerwiegenden Entscheidungen: Wie ist z.B. mit Fällen umzugehen, in denen Patienten Straftaten ankündigen oder bereits begangene Straftaten offenbaren?
Im aktuellen Newsletter des AOK-Verlages stellen wir sieben Situationen dar, auf die sich Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen vorbereiten sollten:
- Befragung des Einrichtungspersonals durch die Polizei
- Vorladungen der Polizei
- Vorladungen durch ein Strafgericht und die Staatsanwaltschaft
- Durchsuchungs- und Beschlagnahmesituationen
- Ankündigung von Straftaten
- Verhalten bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
- Offenbarung bereits begangener Straftaten
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