Beschäftige von Gesundheitseinrichtungen sind in der Praxis häufig verunsichert, wenn sie mit eiligen Anfragen von Polizei- und Ermittlungsbehörden konfrontiert werden. Selbst ohne direkte Anfrage stehen Beschäftigte von Gesundheitseinrichtungen oftmals vor schwerwiegenden Entscheidungen: Wie ist z.B. mit Fällen umzugehen, in denen Patienten Straftaten ankündigen oder bereits begangene Straftaten offenbaren?

Im aktuellen Newsletter des AOK-Verlages stellen wir sieben Situationen dar, auf die sich Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen vorbereiten sollten:

  1. Befragung des Einrichtungspersonals durch die Polizei
  2. Vorladungen der Polizei
  3. Vorladungen durch ein Strafgericht und die Staatsanwaltschaft
  4. Durchsuchungs- und Beschlagnahmesituationen
  5. Ankündigung von Straftaten
  6. Verhalten bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
  7. Offenbarung bereits begangener Straftaten

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