Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) führt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben regelmäßig anlassbezogene und anlasslose Datenschutzprüfungen durch. Nach Beschwerden oder konkreten Hinweisen auf mögliche Datenschutzverstöße nimmt die Behörde anlassbezogene Prüfungen vor. Dagegen erfolgen die anlasslosen Prüfungen, welche in allen Regionen Bayerns und branchenunabhängig durchgeführt werden, nach pflichtgemäßem Ermessen.

Im November 2021 fiel der Startschluss für die neu gegründete „Stabsstelle Prüfverfahren“ des BayLDA, die genau diese anlasslosen Kontrollen fokussiert. Damit werden zum einen die datenschutzrechtlichen Kontrollen der nicht-öffentlichen Stellen in Bayern ausgeweitet. Zum anderen sollen die regelmäßigen, fokussierten Prüfungen die Aufmerksamkeit der Datenschutzbeauftragten auf eben diese Themen lenken, die geprüft werden oder zur Prüfung anstehen. Begleitende Informationen zu den Prüfverfahren stellt die Stabstelle bereit.

Das erste Verfahren „Ransomware“ begann am 30.11.2021 und dauert bisher an; das zweite Verfahren „Selbstauskünfte Mietinteressenten/innen“ startete Mitte Januar dieses Jahres. Laut Anschreiben an die Verantwortlichen, also Makler, Eigentümer oder Vermittler sind Schwerpunkt dieser schriftlichen Prüfung die Selbstauskünfte von Mietinteressentinnen oder Mietinteressenten bei der Anbahnung eines Wohnraummietverhältnisses.

Selbstauskünfte von Mietinteressenten

Im Rahmen des zweiten Verfahrens nimmt die Stabstelle die Selbstauskünfte von Mietinteressenten unter die Lupe. Hierzu wurde am 14.01.2022 ein Anschreiben an einige, zufällig ausgewählte Verantwortliche gesendet mit der Aufforderung zur Selbstauskunft. Die Pflicht, den Antwortbogen auszufüllen, bestand jedoch natürlich nur, wenn durch den Verantwortlichen von Mietinteressenten, die sich für eine vermittelte Wohnung interessieren, eine Selbstauskunft in systematisierter Form (z. B. mittels Formular zur Selbstauskunft oder Checkliste) eingeholt wird. Die schriftlichen Prüfunterlagen, die mitgeschickt wurden, bestehen aus einem Anschreiben, einem Prüfbogen und einem Informationsblatt. Die Verantwortlichen wurden aufgefordert, im ersten Prüfschritt lediglich den beiliegenden Prüfbogen zu nutzen, um die Stellungnahme zu den untersuchten Schwerpunkten dem BayLDA zukommen zu lassen. Dies sollte bis zum 15.02.2022 getan werden. Sofern dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachgekommen wird, ist der Erlass einer förmlichen Anweisung gem. Art. 58 Abs. 1 a DSGVO samt Zwangsgeldandrohung in Aussicht gestellt. Im Prüfbogen wurde abgefragt, welche Daten erhoben werden und auf welche Rechtsgrundlage diese gestützt sind. Außerdem sollten Angaben zur Aufbewahrungsdauer getätigt werden.

Ungleichgewicht zwischen Vermieter und Mieter

Ziel der Prüfung ist es, die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der u. a. von Immobilien- und Hausverwaltungen verwendeten Formulare festzustellen und ggf. den Mietinteressenten zu schützen. Denn zumindest in Ballungsgebieten ist es Normalität, dass Personen, die sich für eine Wohnung interessieren, bereits im Hinblick auf die Erstbesichtigung einer Wohnung ein umfangreiches Formular zur Selbstauskunft zur Verfügung gestellt wird. Dieses soll meist im Vorfeld ausgefüllt und bei Gefallen der besichtigten Wohnung der Eigentümerin oder dem Eigentümer bzw. dem vom Vermieter beauftragten Immobilienmakler übergeben werden. Hierdurch entsteht oft eine Drucksituation, die künftig verhindert werden soll, da nicht jede für die Vermieterin oder den Vermieter vielleicht interessante Information zu jedem Zeitpunkt erforderlich ist.

Ausblick

Geplantes Ende des Prüfverfahrens ist laut Angaben des BayLDA der 28.02.2022. Ob diese Frist eingehalten wird, bleibt fraglich, da für das erste Verfahren (Ransomware Prävention) mit dem geplanten Ende am 21.12.2021 auch noch keine Ergebnisse bekannt wurden. Bis dahin kann auf die Positionierung der Aufsichtsbehörden mittels einer Orientierungshilfe zur „Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressentinnen“ verwiesen werden. Wir halten Sie über dieses Thema in unserem Blog auf dem Laufenden.