Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit führt seit dem 12.12.2018 eine „Umfrage zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in Thüringer Unternehmen“ durch. In einem Anschreiben wurden rund 17.000 Unternehmen aufgefordert, einen vierseitigen Fragebogen auszufüllen und der Aufsichtsbehörde zukommen zu lassen (beide Dokumente abrufbar unter https://www.tlfdi.de/tlfdi/). Der Fragebogen soll nach Erhalt kurzfristig, spätestens jedoch innerhalb einer Woche bearbeitet werden, und beinhaltet unter anderem Fragen wie:

• Wurde in Ihrem Unternehmen ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter benannt?
• Gibt es in Ihrem Unternehmen für jede Verarbeitungstätigkeit (z. B. Kundenverwaltung, Lohnbuchhaltung) ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 Abs. 1 DSGVO?
• Wie werden in Ihrem Unternehmen die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DS-GVO umgesetzt (mehrere Antworten sind möglich)?
• Wurde in Ihrem Unternehmen bereits eine Datenschutz-Folgenabschätzung seit der Geltung der DS-GVO durchgeführt?

Zweck dieser Aktion ist zum einen, einen Eindruck über den Stand der Umsetzung der DSGVO in den Unternehmen zu bekommen, und zum anderen, diese bezüglich ihrer Pflichten unter der DSGVO weiter zu sensibilisieren.

Nach einem Bericht des MDR Thüringen hat sich nun der Thüringer CDU-Landtagsabgeordnete Raymond Walk kritisch zum Vorgehen des Landesdatenschutzbeauftragten geäußert. Hiernach sehe die CDU-Landtagsfraktion in der Aktion selbst einen Verstoß gegen den Datenschutz und rate von der Beantwortung des Fragebogens ab.

Da in dem Fragebogen keine Angaben zum Namen des Unternehmens gemacht werden müssen, ist es grundsätzlich möglich, den Fragebogen „anonym“ einzusenden. Was außerdem aus dem Anschreiben nicht hervorgeht und nur auf dem Fragebogen selbst vermerkt ist, jedoch für die Empfänger durchaus interessant sein dürfte: „Die Teilnahme an dieser Umfrage ist freiwillig.“