Vor Kurzem berichtete die Süddeutsche Zeitung in ihrer Online-Ausgabe vom 13.05.2022 über Algorithmen, die die elektronische Kommunikation von Mitarbeitenden im Unternehmen nach Warnsignalen für einen Burnout überwachen können.

Funktionsweise des Burnout-Algorithmus

Mittlerweile gibt es in diesem Bereich mehrere Anbieter aus den USA und Kanada, die entsprechende Software-Tools entwickelt haben. Die Funktionsweise der Künstlichen Intelligenz (KI) ist dabei so, dass E-Mails, digitale Kalendereinträge, Nachrichten in Chatprogrammen oder auch Inhalte von Videotelefonaten auf bestimmte Hinweise mittels Software gescannt werden. Analysiert werden die Inhalte der Nachrichten auf bestimmte Stichwörter oder Sätze, die darauf hindeuten können, dass ein gewisses Stresslevel bei der betroffenen Person vorliegt. Auch die Zeichensetzung und die Grammatik werden entsprechend überprüft. Noch einen Schritt weiter geht die Software eines Herstellers aus Seattle. Um die Effizienz der Arbeit von Programmierern zu verbessern, kann das Software-Tool außerdem erkennen, ob die Programmierer zu viel Zeit mit E-Mail-Schreiben oder Chatten verbringen.

Ursachen des Burnouts

Insbesondere die letzten Pandemiejahre haben dazu geführt, dass immer mehr Arbeit im Homeoffice erledigt wird. Viele Mitarbeitende haben in dieser Zeit die Möglichkeit der Arbeit von zu Hause aus maßgeblich als eine Erleichterung wahrgenommen, insbesondere, wenn gleichzeitig Kinder zu Hause betreut werden mussten, da durch die Pandemie die Betreuung in Kindergärten und Schulen oft nicht mehr zuverlässig stattfinden konnte.

Einige Mitarbeitende leiden jedoch auch unter der vermehrten Arbeit im Homeoffice. Hier scheint es besonders alleinlebende Personen zu treffen. Diesen Menschen fehlt womöglich der persönliche Austausch im Büroalltag, bspw. beim gemeinsamen Kaffeetrinken in der Teeküche. Durch das Arbeiten im heimischen Arbeitszimmer oder am Esstisch kann unter Umständen ein Gefühl entstehen, mit der Arbeit allein gelassen zu werden. Chronische Erschöpfung, geistige Distanz oder allgemein eine negative Haltung der Mitarbeitenden zur Arbeit können die Folgen sein – bis hin zu einem verringerten Leistungsvermögen am Arbeitsplatz.

Die Geschäftsführung meint es nur gut …

All dies sind sicherlich Dinge, die die Geschäftsführung am liebsten vermeiden möchte, bevor es zum Burnout und zu längerer Krankheit kommt. Die KI kann mittlerweile erkennen, wenn die Gefahr eines Burnouts steigt, in dem sie die elektronische Kommunikation in E-Mails, Chatprogrammen, Videotelefonaten usw. entsprechend überprüft. Bestenfalls führt dies dann dazu, dass den vom Burnout betroffenen Beschäftigten professionelle Hilfe angeboten wird, um so früh wie möglich einem Ausgebranntsein und einer etwaigen längeren Krankheit entgegenzusteuern. Andererseits wäre es schlimmstenfalls auch denkbar, dass Arbeitgeber die Hinweise der KI dafür nutzen, Beschäftigte freizustellen.

Und was ist mit dem Datenschutz?

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das Scannen nach Hinweisen auf Burnout sicherlich kritisch zu hinterfragen. Denn die meisten Mitarbeitenden gehen zwar sicherlich davon aus, dass der Arbeitgeber Zugriff auf die dienstlichen E-Mails und ggf. die dienstlichen Kalendereinträge hat, um den Betrieb als solchen zu organisieren und die wesentlichen geschäftlichen Abläufe sicherzustellen. Dass der Arbeitgeber hier jedoch die Inhalte der elektronischen Kommunikation im Büro flächendeckend so genau auswertet, dass hieraus eine Burnout-Prognose abgeleitet werden kann, dürfte jedoch keinesfalls von den Erwartungen der Mitarbeitenden abgedeckt sein.

Außerdem wird es wohl schwierig werden, für das Burnout-Scanning und die damit verbundene Datenverarbeitung eine belastbare Rechtsgrundlage zu finden. Durch § 26 Abs. 1 BDSG ist eine solch intensive Überwachung nicht abgedeckt und eine etwaige Einwilligung von den Mitarbeitenden dürfte wegen des hierarchischen Gefälles im Beschäftigungsverhältnis zumeist nicht freiwillig sein. Letztlich wäre ein Einsatz womöglich nur mit einer anonymen Erhebung der Daten rechtskonform umsetzbar, wobei die Hersteller der Scan-Software bei der Vermarktung ihrer Produkte auch darauf abstellen, dass die Daten nur anonymisiert verarbeitet werden, da nur die Burnout-Gefahr eines Teams übermittelt wird und eben nicht die des einzelnen Mitarbeitenden. Dies wäre sicherlich im Rahmen einer gründlichen Datenschutzfolgenabschätzung vor (!) dem Einsatz solcher Überwachungsmethoden eingehend vom Datenschutzbeauftragten zu prüfen.