pb-compliance Seit dem 17.12.2023 müssen Unternehmen mit über 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle gemäß § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) implementiert haben. Gehen bei der Meldestelle plausible Hinweise ein, die auf einen Verstoß im Sinne des § 2 HinSchG hindeuten, ist die Meldestelle bzw. das jeweilige Unternehmen dazu verpflichtet Folgemaßnahmen (§ 18 HinSchG) zu ergreifen. Zu den […]