Die Frage stellt sich immer wieder: Wie darf der Arbeitgeber mit Informationen umgehen, die eigentlich nicht für ihn bestimmt waren?
Nehmen wir einmal an zwei Mitarbeiter kommunizieren privat per WhatsApp. Im Verlauf der Kommunikation wird der Chef böse beschimpft und beleidig. Durch einen Zufall, das Handy lag ungesperrt auf dem Schreibtisch des Mitarbeiters, dieser holte sich gerade einen Kaffee, der Chef begibt sich zum Arbeitsplatz des Mitarbeiters, um diesem etwas auf den Schreibtisch zu legen, in dem Moment poppt eine neue Nachricht auf und der Chat-Verlauf öffnet sich, sodass der Chef von den Beleidigungen Kenntnis erlangt. Dieser sichert schnell die Kommunikation mittels Foto und nimmt die Beschimpfungen zum Anlass die Mitarbeiter abzumahnen oder sogar zu kündigen.
Darf er das?
Die einfache Antwort ist NEIN! Es gibt nämlich sogenannte beleidigungsfreie Räume. Da die beiden Kollegen sich nur privat unterhielten und nicht beabsichtigten die Beleidigungen in die Öffentlichkeit zu transferieren, fehlt der für Beleidigungen erforderliche Kundgebungscharakter. Dabei ist es erstmal egal, ob es sich um zwei Personen handelt oder um eine Chatgruppe. Solange die Gruppe in sich geschlossen ist, bleibt die Kommunikation privat und darf nicht als Grund für arbeitsrechtliche Maßnahmen herangezogen werden.
Gladiator
5. Juni 2022 @ 13:40
Darf eine Vorgesetzte wichtige Entscheidungen die ihr Chef macht (z.B. unvorhergesehener Umzug gestimmter Abteilungen) als Sprachnachricht per Whats App versenden?
Und dürfen die Reaktionen die darauf in einer Arbeitsgruppe gemacht werden an ihre Vorgesetzten weiterleiten, sodass dann Konsequenzen für einige Mitarbeiter folgen?
Anonymous
28. April 2022 @ 10:43
Hallo
Ich habe in einer privaten WhatsApp einer Kollegin geschrieben das unsere chefin eine ratte ist.
Diese Kollegin hat die Nachricht jetz an unseren großen Chef weitergegeben, als Beweis.welche Konsequenzen erwarten mich?
Stöpsel
3. August 2017 @ 9:55
Hallo,
ich habe jetzt schon viele solcher Berichte gelesen und fast immer geht es um die Beleidigung des Chefs.
Viel interessanter wäre es für mich, zu erfahren was passiert wenn man per WhatsApp von einem anderen Arbeitskollegen beleidigt wird.
Das Arbeitsverhältnis wird dadurch nun mal gestört.
Kann mein Arbeitgeber etwas unternehmen wenn ich mich beschwere das ein Arbeitskollege mir Abends Beleidigungen über mich und andere Arbeitskollegen schickt?
Das Betriebsklima ist deswegen bereits gestört, niemand möchte mit der Person was zu tun haben und es geht immer weiter.
Daniela Windelband
3. August 2017 @ 11:13
Sehr geehrte/r Stöpsel,
Sie sollten Ihren Arbeitgeber über die Beleidigungen, die ja massiv zu sein scheinen, informieren und diese dokumentieren. Ziel sollte es sein, ein offenes, klärendes Gespräch mit allen Beteiligten und dem Arbeitgeber zu führen. Sollte dies nicht zielführend sein, besteht für Ihren Arbeitgeber die Möglichkeit arbeitsrechtliche Zwangsmaßnahmen einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Blogredaktion