Längst sind Drohnen nicht mehr nur teures Spielzeug von Tech-Liebhabern oder professionellen Fotografen. Durch den wachsenden Markt werden die handgesteuerten Flugkörper immer erschwinglicher und lassen sich mittlerweile auch mit hochauflösenden Kameras ausstatten, um beispielsweise schöne Fotos oder Videos aus der Luft oder von unerreichbaren Landschaften aufzunehmen.
Dies birgt große datenschutzrechtliche Gefahren, wenn beispielsweise heimlich und widerrechtlich Bildaufnahmen (Siehe auch: Düsseldorfer Kreis, Beschluss vom 15./16. September 2015) von dem sichtgeschützten Garten des Nachbarn, dem Schwimmbad oder aber vom geheimen Betriebs- oder Fabrikgelände angefertigt werden. Schließlich können Drohnen nahezu geräuschlos und durch die Fernsteuerung sehr exakt über Hindernisse fliegen. So wird die Spionage von Betriebsgeheimnissen ebenso greifbar wie der Eingriff in die Privatsphäre anderer.
Darüber hinaus bestehen auch noch größeren Gefahren für Leib und Leben, die sich aus einem Absturz des ca. 2-3kg schweren Flugkörpers ergeben können – ganz zu schweigen von denkbaren Angriffsszenarien durch Terroristen oder Saboteure. Und auch immer mehr Beinahezusammenstöße mit Flugzeugen in der Nähe von Flughäfen sind zu registrieren.
Das könnte sich bald ändern: Hierzulande wurde jüngst die Rechtslage im öffentlichen Luftverkehr verschärft, so dass die Besitzer von Drohnen mit einem Gewicht ab 2kg zukünftig einen „Drohnen-Führerschein“ benötigen und zahlreiche Bestimmungen einzuhalten haben. Es gelten dann beispielsweise auch Flugverbote über Autobahnen, Kraftwerken und Demonstrationen wie auch die Pflicht der Registrierung des eigenen Fluggeräts. Inwiefern sich die Betroffen hieran halten, steht auf einem anderen Blatt.
Modernste Drohnenabwehr
Der zunehmenden Anzahl privater Drohnen am Himmel stellen sich daher einige deutsche Unternehmen mit speziellen technischen Angriffs- und Verteidigungssystemen entgegen. So bieten diese z.B. sogenannte „Drone-Tracker“ an, also interaktive Schutzschilde gegen die ungewollten Flugkörper. Die notwendigen Detektoren lassen sich unter anderem auf dem Firmendach anbringen und nehmen verschiedene Signale (Funk-, Infrarot, RF, Radar, Schall/Ultraschall und Wi-Fi) wahr und können anhand von einer Software mit Mustererkennung die Drohnen erkennen bzw. klassifizieren. Neben solchen Sensoren bietet ein deutsches Unternehmen sogar auch aktive Abwehrmechanismen an, die angeblich von einem „Jammer“ als Signal-Störsender bis hin zu Laser- und EMP-Kanonen reichen. Letzteres bedarf selbstverständlich einer behördlichen Genehmigung und kann nicht ohne Weiteres mal ebenso auf dem Dach installiert werden. Im Übrigen kann das Abschießen von Drohnen auch infrage gestellt werden, wenn diese dann unkontrolliert auf eine Menschengruppe abstürzen würden.
Doch die Nachfrage nach diesen Diensten steigt. So befassen sich einige Veranstalter von Großveranstaltungen wie die FIFA einem Bericht zufolge mit einer vergleichbaren (passiven) Drohnenabwehr, um beispielsweise Drohnen über Fußballstadien zu verhindern. Hiermit könnten nicht nur Angriffe oder Fanattacken vermieden, sondern natürlich auch die Exklusivität der Bildrechte an dem Event sichergestellt werden. Bei der Beachvolleyball-WM vor wenigen Wochen in Wien kamen derartige Schutzmechanismen bereits zum Einsatz.
Aber auch die Bundespolizei und die Bundeswehr testeten schon aus den genannten Gründen während des G20 Gipfels in Hamburg vielseitige Drohnenabwehrsysteme.
Übers Ziel hinausgeschossen?
Insgesamt werfen derartige Systeme gewiss Fragen nach der Verhältnismäßigkeit auf. Denn das Datenschutzrecht selbst gibt keine Regelungen vor, die aktive Schutzmaßnahmen wie das Abschießen von Drohnen und der damit einhergehenden Verletzung fremden Eigentums oder sogar Leib und Leben anderer Personen vorsehen. Und unter „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten“ (Art. 32 DSGVO) dürften diese Verteidigungssysteme wohl auch nicht fallen, wenn mildere Maßnahmen bereits ausreichend sind. In jedem Fall wären effizientere und gesetzestreue Wege zu finden als Waffensysteme gegen Drohnen.
Das Militär wie auch die Bundespolizei wird möglicherweise die Situation anders einschätzen angesichts denkbarer Angriffsmöglichkeiten. Aber das hat dann mit Datenschutz oder IT-Sicherheit nur noch wenig zu tun und ist ein ganz anderes Thema.