Am vergangenen Freitag, dem Tag des Inkrafttretens der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), hat sich der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) konstituiert. Der EDSA ist eine unabhängige europäische Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union beitragen soll.
Vorrangiges Ziel der Arbeit des Datenschutzausschusses, der sich aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden zusammensetzt und der als Nachfolger der Artikel 29-Gruppe fungiert, ist die Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung in der Europäischen Union.
In seiner ersten Sitzung hat der EDSA viele Arbeitspapiere der Artikel 29-Gruppe bestätigt. Eine Liste finden Sie hier.
Zwar sind die Positionen des EDSA nur Empfehlungen und für die Gerichte nicht bindend, aber für die nationalen Datenschutzbehörden können sehr wohl verbindliche Beschlüsse erlassen werden. Somit wirkt der EDSA in alle Länder der Europäischen Union und man sollte den Stellungnahmen Beachtung schenken.