So hat ein Amtsgericht in Philadelphia entschieden. Google hatte sich in der Verhandlung auf den ähnlich gelagerten Fall von Microsoft aus den Jahren 2013-2017 berufen, jedoch ohne Erfolg. Auch von Microsoft war die Herausgabe von E-Mails, die auf irischen Servern lagern, gefordert worden. Die erste Instanz, ein New Yorker Bezirksgericht, hatte eine Anordnung erlassen, mit der Microsoft zur Herausgabe der begehrten Informationen an das FBI verpflichtet wurde. Das New Yorker Berufungsgericht kippte die Entscheidung der Vorinstanz jedoch. Erst in diesem Jahr scheiterte die Staatsanwaltschaft mit dem Versuch, eine erneute Anhörung vor dem Berufungsgericht zu erreichen. Im Fall Microsoft stellt der Supreme Court, das Verfassungsgericht der USA, die letzte Möglichkeit dar, Microsoft zu zwingen, die Daten, die auf ausländischen Servern liegen, an die US-Behörden zu übergeben.

Was ist bei Google anders?

Auf den ersten Blick eigentlich nicht viel. Der Amtsrichter in Philadelphia urteilte ähnlich wie die Erstinstanz im Fall Microsoft. In der Urteilsbegründung heißt es, dass die Übertragung der Daten auf einen amerikanischen Server kein bedeutender Eingriff in die Eigentumsrechte der Accountinhaber darstelle (vgl. hier). Somit handele es sich nicht um eine Beschlagnahme von Daten. In diesem Punkt unterscheiden sich die beiden Urteile dann doch. Und genau hier könnte auch eine Möglichkeit für das Berufungsgericht liegen, anders als das Berufungsgericht in New York zu entscheiden.

Das Microsoft-Urteil stellt sowohl für das Amtsgericht, als auch für das Berufungsgericht in Philadelphia in nächster Instanz (Google hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen) lediglich eine Art Vorschlag dar. Gebunden sind Richter der nächsten Instanz nur an Urteile von Berufungsgerichten aus Philadelphia bzw. an Urteile des Supreme Courts.

Auswirkungen

Der Ausgang dieses Rechtsstreits hat weitreichende Folgen. Für Cloud-Anbieter steht das Geschäftsmodell Software as a Service (SaaS) auf dem Spiel. Denn wenn die Anbieter nicht für den Schutz der Kundendaten sorgen können, dürften sich immer mehr europäische Lösungen durchsetzen. Erste Schritte, den Marktanteil nicht aus den Händen zu geben, geht Microsoft mit dem Datentreuhändermodell. Dabei werden die Daten auf Servern von T-Systems in Deutschland in verschlüsselter Form gehostet. Microsoft kann nach diesem Modell nicht gezwungen werden, Daten an US-Behörden weiterzugeben.