Das Internet ist aus dem Leben vieler Menschen kaum noch wegzudenken. Auch Social Media Dienste haben ihren festen Platz im Alltag gefunden. Das sog. „Web 2.0“ ist angekommen. Im Vergleich zu früher steht heute die Beteiligung der Nutzer, eben besonders über die Social Media Dienste, mehr im Vordergrund als die reine Verbreitung von Informationen.
Doch was kommt danach? Wie entwickelt sich das Internet weiter? Und welche datenschutzrechtlichen Herausforderungen kommen auf uns zu?
Ein guter Kandidat für das „Web 3.0“ könnte die Integration von Blockchaintechnologien darstellen. Tatsächlich wird in diesem Umfeld bereits von „Web3“ gesprochen. Mithilfe von Browsererweiterungen wie „MetaMask“ oder mobilen Browsern wie „Trust“ ist es schon heute möglich, während der normalen Internetsession mit Blockchainanwendungen zu interagieren – und die Anzahl der Blockchainanwendungen nimmt zu. Dabei geht es hier nicht um Anwendungen zum Handel mit Kryptowährungen oder um Blockchainanwendungen, die von Unternehmen z.B. im Bereich der Logistik eingesetzt werden. Das „Web3“ betrifft auch den Endnutzer:
- Künstler digitalisieren Ihre Werke und verkaufen Nutzungsrechte über Blockchainanwendungen, z.B. auf makersplace.com, superrare.co oder knownorigin.io.
- Blockchainbasierte Spiele erleben einen kleinen Boom und sprießen vielzählig aus der Erde. War in diesem Bereich vor einigen Jahren nur CryptoKitties einigermaßen bekannt (vgl. unseren Artikel hier und hier sowie unsere Vortragsfolien hier) stehen derzeit Spiele wie MyCryptoHeroes oder CryptoSpaceCommander hoch im Kurs und noch relativ unentdeckt wird an Web3 SocialVR-Anwendungen wie Cryptovoxels und Decentraland gearbeitet.
- Marktplätze zum Handel mit blockchainbasierten Sammelgegenständen entstehen und kündigen einen Gegenentwurf zu eBay und Co. an, allen voran die Plattform opensea.io.
- Selbst Banken und Börsen planen die Zuordnung von bestimmten Werten über Blockchainanwendungen vorzunehmen (Tokenisierung). So soll es z.B. möglich sein, ohne viel Verwaltungsaufwand bereits kleine Summen in große (z.B. Immobilien-) Projekte oder StartUps zu investieren.
- Und nicht zuletzt hat die österreichische Post vor kurzem die erste Crypto Briefmarke (CryptoStamp) in Umlauf gebracht (vgl. unseren Artikel hier).
Die Beispiele zeigen: Web3 Anwendungen werden derzeit vielleicht nur von einem kleinen Nischenpublikum genutzt. Sie stehen aber an der Türschwelle und klopfen laut an. Datenschützer müssen sich diesen neuen Anwendungen stellen, um weiterhin mitgestalten zu können.
Wir haben uns daher die österreichische CryptoStamp näher angesehen. Ein kleiner Teil der verkauften Briefmarken konnte über einen sogenannten OnChain-Shop direkt über Blockchainanwendungen erworben werden. Die österreichische Post zeigte an dieser Stelle einen Gegenentwurf zu klassischen Online-Shops. Unsere datenschutzrechtliche Bewertung ist in der Fachzeitschrift DUD 9/2019 erschienen. In dem Artikel betrachten wir den Kauf im OnChain-Shop näher und hinterfragen den Personenbezug von Ethereum-Adressen. Wir stellen dar, was eine Ethereum-Adresse eigentlich ist und zeigen auf, dass das digitale Abbild der CryptoStamp über den OnChain Shop der österreichischen Post mit Hilfe von Blockchainanwendungen durchaus anonym gekauft werden kann. Wir betrachten die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für den zugrundeliegenden Smart Contract genauer, stellen die Frage der Löschbarkeit der Daten und zeigen auf, dass blockchainbasierte OnChain-Shops ein anderes Datenschutzmodell als klassische Online-Shops verfolgen können und dies nicht unbedingt schlechter sein muss. Den DuD Artikel „Blockchain-Shops im Web3“ finden Sie hier und können ihn kostenlos herunterladen. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, wünschen wir Ihnen viel Spaß beim (weiter-)lesen.