Die dänische Datenschutzaufsichtsbehörde datatilsynet hat eigenen Angaben zu Folge am Dienstag ein Verfahren gegen die Video-App TikTok eröffnet. Die Aufsichtsbehörde möchte untersuchen, ob sich TikTok an die Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hält.

Hintergrund

TikTok gehört zu dem chinesischen Technologiekonzern ByteDance aus Peking. Wie schon beim Vorgänger musical.ly kann bei dieser Playback-Video App ein kurzes Video zu einem Song aufgenommen und den Mitgliedern des Netzwerks gezeigt werden.

TikTok gilt als die am schnellsten wachsende Social-Media-Plattform der Welt (vgl. hier). Aktuell soll es bereits über eine Milliarde Nutzer geben. Mittlerweile sind viele Unternehmen und führenden Marken auf TikTok vertreten und veröffentlicht regelmäßig Werbe-Clips.

Überprüfung der Rechtsgrundlage

Die dänische Datenschutzbeauftragte Christina Angela Gulisano betonte, dass gerade die personenbezogenen Daten von Kindern gemäß der DSGVO einem besonderen Schutz unterliegen. Aus diesem Grund sollen der Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung überprüft werden. Auch nicht näher erläuterte Sicherheitsaspekte sollen überprüft werden.

Bekannte Mängel

Die dänische Datenschutzaufsichtsbehörde ist nicht die erste Stelle, die das Geschäftsgebaren von TikTok untersucht. Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde in England hat angesichts der datenschutzrechtlichen und jugendschutzrechtlichen Bedenken vor einiger Zeit Ermittlungen gegen den Betreiber von TikTok eingeleitet. In Deutschland verfügt TikTok über eine Niederlassung in Berlin. Entsprechend ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit datenschutzrechtlich zuständig. Schon im August 2018 soll die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte eine Prüfung vorgenommen haben. In den USA gab es bereits mehrere gerichtliche Auseinandersetzungen mit TikTok.

Bereits im Februar 2019 hatte sich ByteDance wegen Verstößen gegen die Jugendschutzgesetze in den USA mit der Handelskommission FTC gegen eine Strafzahlung in Höhe von 5,7 Million Dollar außergerichtlich verglichen. Ende letzten Jahres gingen Eltern mit einer Sammelklage erneut gegen TikTok vor. Ihr Kritik lautete: Die App habe die jungen Nutzer nicht entsprechend geschützt und ferner auch die Daten der Kinder unter 13 Jahren gesammelt sowie weiterverkauft, ohne dass die Eltern hierin eingewilligt hätten.

Einwilligung von Kindern

Kritiker der App zweifeln immer wieder die Konformität der Einwilligung als Rechtsgrundlage der kaum überschaubaren Datenverarbeitung an. Offiziell ist die App im App-Store ab 13 Jahren freigegeben. Nach Art. 7, Art. 8 DSGVO können Kinder aber erst ab einem Alter von 16 Jahren in die Verarbeitung ihrer Daten bei Diensten der Informationsgesellschaft einwilligen. Somit müsste TikTok die Einwilligung der Eltern einholen und zwar für jedes Video und nicht nur für die Anmeldung. Aktuell gibt es aber gar keine wirksame Altersverifikation in der App – doch mit diesem Problem ist TikTok nicht allein.

Neben den erwähnten datenschutzrechtlichen Problemen steht TikTok immer noch unter Verdacht, Beiträge und Inhalte zu zensieren. Ferner wurde ganz aktuell dem Dienst auch noch vorgeworfen, bei IOS -Geräten die Zwischenablage zu kopieren. TikTok hat eigenen Angaben zu Folge bereits eine neue App-Version bei Apple zur Verfügung gestellt zu haben, welche die Zwischenablage nicht mehr kopiert.