Mit der 2011 veröffentlichten Orientierungshilfe für Krankenhausinformationssysteme (OH KIS) wurden aus datenschutzrechtlichen Regelungen und den Vorgaben der ärztlichen Schweigepflicht Forderungen für die Anwendung von Informationssystemen in Gesundheitseinrichtungen, Speziell Krankenhäusern formuliert.

Diese erste Fassung der OH KIS wurde zum Teil positiv aufgenommen, stieß teilweise aber auch auf Kritik. Hieraus entwickelte sich ein intensiver Dialog mit KIS-Herstellern, Gesundheitseinrichtungen und Verbänden, in dessen Ergebnis der Beschluss gefasst wurde, „die Orientierungshilfe zur Klarstellung einiger der fixierten Anforderungen und im Sinne einer besseren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit zu überarbeiten.„:

  • Teil I der OH KIS, der die rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von
    Krankenhausinformationssystemen betrifft, wurde in vielen Punkten präzisiert. „Speziell für einrichtungs- und mandantenübergreifende Zugriffe wurde zusätzlich ein Szenarienkatalog bereitgestellt.
  • In Teil II der Orientierungshilfe, in dem die technischen Anforderungen an die Gestaltung und den Betrieb von Krankenhausinformationssystemen behandelt werden, „wurde der durchgehende Bezug zu den rechtlichen Rahmenbedingungen verdeutlicht.

Parallel hierzu entstand ein Grundsatzpapier der Deutschen Krankenhausgesellschaft mit Hinweisen und Musterkonzepten für die Umsetzung der technischen Anforderungen der Orientierungshilfe.

Siehe dazu auch:

OH_KIS_2-Fassung_02.pdf

Hinweise-Musterkonzepte_OH_KIS_02.pdf