Um ein erfolgreiches Unternehmen betreiben zu können, muss man immer den Finger am Puls der Zeit haben – hierzu gehört heutzutage selbstverständlich auch der Auftritt des Unternehmens auf diversen Social-Media-Kanälen.
Bekannt ist den meisten mittlerweile auch, dass nicht nur bei der eigenen Website, sondern auch auf jedem Social-Media-Kanal die Pflicht besteht, sowohl eine Datenschutzerklärung als auch das Impressum zu hinterlegen. Diese müssen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein“.
Impressum & Datenschutzerklärung müssen leicht zugänglich sein
Dieser rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, gestaltet sich jedoch in der Realität aufgrund der Gegebenheiten der unterschiedlichen Plattformen oft als schwierig. Bestes Beispiel hierfür ist Instagram. Dort ist es nämlich nur möglich, das Facebook-Profil und einen externen Link zu hinterlegen. Diesen Link möchte man als Unternehmen bzw. Selbstständige verständlicherweise dafür nutzen, beispielsweise auf den eigenen Shop zu verlinken und eben nicht nur für die Datenschutzerklärung und das Impressum.
Abhilfe schaffen sollen hierbei die sogenannten „Linkbaum Tools“. Eines der bekanntesten Tools wird vom australischen Unternehmen Linktree angeboten. Mithilfe von Linktree können die wichtigsten Links des Nutzers gehostet und gebündelt werden. Über einen einzigen Link gelangt man so auf eine Website mit der Übersicht der Linksammlung oder eben dem „Linkbaum“. So können nicht nur die eigene Webseite oder spezielle Angebote hinterlegt werden, sondern natürlich auch ein Link zur Datenschutzerklärung und dem Impressum.
Wunderbar, Problem gelöst! Oder doch nicht?
Leider nicht, denn der Einsatz von Linktree ist nicht datenschutzkonform und dies gleich aus mehreren Gründen:
Bei Linktree handelt es sich um ein australisches Unternehmen. Es findet somit eine Datenübermittlung in ein Drittland statt, für das kein angemessenes Datenschutzniveau besteht. Da kein Angemessenheitsbeschluss besteht, wäre somit der Abschluss von EU-Standarddatenschutzklauseln notwendig, sowie die Vereinbarung ergänzender Maßnahmen zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus. Zusätzlich übermittelt Linktree auch personenbezogene Daten in die USA – wobei nicht alle Datenempfänger nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert sind. Weitere Datenübermittlungen finden laut Datenschutzerklärung von Linktree an nicht näher benannte Länder statt („Specifically, Linktree may transfer personal information to the United States and other countries in which we do business“) – wodurch man letztendlich nicht weiß wo die Daten überall landen.
Weiterhin werden durch verschiedene Tracking-Tools und Cookies umfangreiche Nutzungsprofile der User erstellt. Linktree selbst wirbt auch mit den Analysemöglichkeiten: „Analyze your audience and keep your followers engaged”. Die notwendige Einwilligung zum Setzen dieser Cookies wird jedoch nicht (datenschutzkonform) eingeholt. Zwar gibt es ein Cookie-Banner auf der Seite von Linktree, jedoch werden die Cookies bereits gesetzt, bevor man diese akzeptiert oder ablehnt.
Sie als Seitenbetreibende müssten den Nutzer gemäß Art 13 DSGVO über die Folgen des von Ihnen bereitgestellten Links informieren, noch bevor dieser auf den Link klickt.
Darüber hinaus besteht höchstwahrscheinlich, ähnlich wie bei einer Facebook Fanpage, aufgrund der Analysemöglichkeiten eine gemeinsame Verantwortlichkeit (wir berichteten). Sollte dies der Fall sein, müsste mit Linktree ein Vertrag zur gemeinsamen Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO abgeschlossen werden.
Zu guter Letzt macht man sich auch abhängig von dem Dienstleister. Es liegt nicht mehr in der eigenen Hand, ob die Datenschutzerklärung und das Impressum „ständig verfügbar“ sind.
Lösungsmöglichkeiten
Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Unternehmen bzw. Selbstständige deshalb am besten entsprechende „Linkbäume“ selbst hosten. Damit ist man nicht nur „Herr der Daten“ und kann diese datenschutzkonform ausgestalten, man verliert auch keinen Traffic an andere Dienstleister.
Alternativ sollte man auf europäische Anbieter von Linkbaum-Tools zurückgreifen, welche auf den Einsatz von Cookies und Trackingtechnologien verzichten.
Vergessen werden sollte jedoch in keinem Fall, dass für die User ersichtlich wird, dass der angeführte Link auf das Impressum bzw. die Datenschutzerklärung verweist. Dies kann mit einem aufklärenden Zusatz erfolgen oder durch einen sogenannten „sprechenden“ Link, bei dem Bereits aus der URL der Hinweis auf die Datenschutzerklärung und das Impressum erfolgt.
Imke Behnke, betriebliche Datenschutzbeauftragte
9. November 2023 @ 17:53
Sehr geehrte Frau Louzri,
Ihr Beitrag sollte überarbeitet werden. Sie schreiben: Bestes Beispiel hierfür ist Instagram. Dort ist es nämlich nur möglich, das Facebook-Profil und einen externen Link zu hinterlegen.
Seit diesem Jahr gibt es eine Neuerung bei Instagram. Mittlerweile kann man dort bis zu fünf Links hinterlegen und kann so auf Linktree verzichten.
MfG. I. Behnke
Christoph Schmees pc-fluesterer.info
9. November 2023 @ 12:59
Eine viel einfachere Lösungsmöglichkeit: Gar nicht erst auf einer kommerziellen asozialen Plattform vertreten sein! Kommerziell sind alle die, die durch (gezielte) Werbung finanziert werden, also letztlich durch Datensammlung. Auf Twi-X kann man gerade den längst fälligen Exodus verschiedener Institutionen, Behörden etc. beobachten. Wer gerne Micro-Bloggen möchte, kann Mastodon nutzen. Die vermeintliche Notwendigkeit, auf Fakebook etc. vertreten zu sein, ist ein rosa Elefant*. Es gibt eine große Menge alternativer Möglichkeiten, eigene Meldungen zu veröffentlichen und Feedback der Kund/inn/en einzuholen.
*) Ein Mann steht auf dem Marktplatz und klatscht regelmäßig in die Hände. Ein Passant fragt, weshalb er das mache. Er antwortet: Um die rosa Elefanten zu vertreiben. Passant: Aber es gibt doch gar keine rosa Elefanten. Der Klatschende: Eben!