Diese Frage stellen sich aktuell die Datenschutzaufsichtsbehörden in Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg. In einer Pressemitteilung gab der Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg bekannt, dass die genannten Aufsichtsbehörden innerhalb ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs stichprobenartig überprüfen wollen, inwieweit soziale Netzwerke, Dating-Portale und Online-Partnervermittlungen datenschutzkonform agieren.
Im Rahmen dieser zwischen den Behörden abgestimmten Prüfaktion wurden aktuell zunächst 16 Anbieter von Partnervermittlungsdiensten dazu aufgefordert, Fragen zum Umgang mit den personenbezogenen Daten ihrer Kunden und den bei ihnen umgesetzten Maßnahmen zur technischen und organisatorischen Datensicherheit zu beantworten. Dabei sollen nach einer Mitteilung des HmbBfDI nicht nur Webportale, sondern auch Appangebote entsprechender Portale im Fokus der Prüfung stehen. Die Rückmeldungen der Betreiber werden bis Ende Juli 2015 erwartet.
Bereits im März 2013 haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die Orientierungshilfe „Soziale Netzwerke“ veröffentlicht. Diese soll insbesondere Betreibern sozialer Netzwerke einen einheitlichen Leitfaden zur datenschutzkonformen Gestaltung ihrer Portale an die Hand geben.
Da die durch Partnervermittlungsdienste erhobenen Daten häufig tiefe Einblicke in die persönliche Lebensgestaltung der Betroffenen ermöglichen, ist der Ansatz der Aufsichtsbehörden, die tatsächliche Umsetzung der theoretischen Vorgaben der Orientierungshilfe zur Prüfung zu stellen, grundsätzlich begrüßenswert. Es scheint jedoch fraglich, ob eine Auditierung allein auf der Grundlage von Selbstbeurteilungen der Anbieter die gewünschte Effektivität haben kann.
Der angekündigte Ergebnisbericht nach Abschluss der Prüfungen bleibt insoweit mit Spannung abzuwarten.