Seit jeher besteht die Diskussion, ob in sozialen Netzwerken der Klarname (Sebastian Ertel) verwendet werden muss oder ein Pseudonym verwendet werden darf. Hintergrund Viele Nutzer sozialer Netzwerke möchten eine Trennung zwischen ihrer digitalen und realen Identität. Die Gründe hierfür können ganz unterschiedlich sein. Sicher verfolgen Vereinzelte die Begehung von Straftat (Stalking, Beleidigungen etc.). Der Großteil […]
anwendbares Recht
Zum Klarnamenzwang bei Facebook
Nach wie vor zeigt Facebook ein vitales Interesse daran, dass sich Nutzer nur mit Ihrem Klarnamen anmelden dürfen. Über das hierzu in Gang gesetzte Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein zwischen dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) als Datenschutzaufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein und Facebook (Az. 4 MB 10/13 und 11/13) haben wir bereits in der Vergangenheit berichtet. […]