Wenn es um Schadensersatz nach der DSGVO ging, hatten wir bisher Fälle, in denen Schadensersatz gezahlt werden musste (Wir berichteten hier und hier). Dass es auch anders geht, zeigt ein Urteil des Landgerichts Landshut. Dabei ging es darum, dass in einer Einladung zu einer Wohnungseigentümerversammlung die Wohnungen und die Namen der Eigentümer genannt wurden, die […]