Die DSGVO wird vor allem als Verbotsnorm wahrgenommen. Der Grundsatz, die Verarbeitung personenbezogener Daten ist verboten, es sei denn, es besteht eine Rechtsgrundlage aus einem Gesetz oder durch die Einwilligung der betroffenen Person, zieht sich durch die tägliche Arbeit mit dem Datenschutz. Der Europäische Binnenmarkt, (fast) unendliche Weiten Weniger Beachtung findet dabei ein weiterer Zweck […]