Mit dem Urteil vom 12.01.2023 hat der EuGH klargestellt, was Datenschützer schon lange vermuteten: Verantwortliche haben bei der Bearbeitung eines Auskunftsersuchens nach Art. 15 DSGVO primär die konkreten Empfänger zu benennen und es ist ihnen nur im Ausnahmefall gestattet, auf die Kategorien von Empfängern zu verweisen (siehe auch Urteil des EuGH, 12.01.2023, C‑154/21). Im Anschluss […]