Polizisten sind immer wieder gewaltsamen Angriffen ausgesetzt, nicht zuletzt bei Demonstrationen. Um sich hiervor besser schützen zu können, sollen nun nach hessischem Vorbild in Bremen sog. Body-Cams eingeführt werden. Hierunter versteht man gut sichtbar auf der Schulter des Polizisten angebrachte Kameras, die im Notfall Übergriffe aufzeichnen können. Bei der anlassbezogenen Aufzeichnung – beispielsweise bei einer Personenkontrolle oder beim Schlichten von Streitigkeiten – leuchtet ein rotes Aufnahmelicht auf.

Nicht nur Angriffssituationen von Tatverdächtigen können aufgezeichnet werden, sondern auch ein eventuelles Fehlverhalten der Polizisten. Dies kann insbesondere in Notwehrsituationen von Interesse sein. Die Body-Cams ermöglichen eine objektive Dokumentation, da sie – im Sinne der Transparenz – ungeschnittenes Bildmaterial liefern. Derzeit sind nur Bild- und keine Tonaufnahmen vorgesehen. Letztere könnten helfen, die Anzahl von Beleidigungen gegenüber Polizisten zu reduzieren. Die Einführung der Body-Cams für Polizisten in Bremen soll in enger Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Datenschutz umgesetzt werden.

Pilotprojekte in Hessen

In Hessen sind die Kameras bereits seit Mai 2013 im Rahmen von Pilotprojekten in Frankfurt, Wiesbaden und Offenbach im Einsatz. Der Polizist selbst entscheidet mittels einer Fernbedienung am Handgelenk, was zu welchem Zeitpunkt aufgenommen wird. Die Beamten dürfen nur anlassbezogen aufzeichnen, eine ständige oder anhaltende Videoüberwachung soll nicht stattfinden. Es dürfen nachträglich keine Veränderungen an den Aufnahmen vorgenommen werden. Nach Einsatzende müssen die Aufzeichnungen gelöscht werden, es sein denn, sie werden zu Strafverfolgungszwecken benötigt. Die Löschung der Aufnahmen wird nicht durch den Polizisten veranlasst, sondern durch dessen Vorgesetzten. Die Kameras kommen in Hessen derzeit nur im öffentlichen Raum, beispielsweise in Fußgängerzonen, Parkanlagen oder Parkhäusern zum Einsatz. Der Einsatz in Wohnungen ist derzeit nicht vorgesehen.

Geplant ist in Hessen auch eine Tonaufzeichnung zur Dokumentation des Verlaufs von Kontrollmaßnahmen, damit Beleidigungstatbestände und deren Eskalationsverlauf nachgewiesen werden können. Hierfür bedarf es aber einer gesetzlichen Grundlage, die bislang in Hessen nicht existiert.

Der hessische Innenminister Beuth hat inzwischen bekannt gegeben, dass aufgrund der erfolgreichen Pilotprojekte ab 2015 in ganz Hessen Body-Cams von der Polizei eingesetzt werden sollen. Durch die Kameras seien insbesondere Widerstandshandlungen gegen Polizisten zurückgegangen wie auch Solidaritätshandlungen Unbeteiligter. Mittlerweile interessiert sich neben der Bundespolizei auch die österreichische und die ungarische Polizei sowie die Kantonspolizei Luzern für das hessische Modell der Body-Cam.

Reaktionen der Datenschutzbeauftragten

Bei den Datenschutzbeauftragten herrscht Uneinigkeit im Hinblick auf die rechtliche Bewertung der polizeilichen Schulterkameras. Hessens Datenschutzbeauftragter Ronellenfitsch hält deren Einsatz für sinnvoll, da sich das Klima zwischen Bürgern und Polizei nach Durchführung der Pilotprojekte wesentlich verbessert habe. Aus Sicht der Betroffenen hätten sich die Polizisten unter Beobachtung wesentlich besser verhalten als bislang und hätten sich bei ihren Einsätzen stärker zurückgehalten. Der Einsatz von Tonaufnahmen könne eine disziplinarische Wirkung bei pöbelnden Bürgern entfalten.

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Caspar hingegen ist der Ansicht, dass es keinerlei Tonaufnahmen zur Dokumentation von Übergriffen bedürfe. Audioaufnahmen würden die Unbefangenheit zwischen Bürger und Polizei beeinträchtigen. Caspar erinnert an die Schutzwürdigkeit des nicht-öffentlich gesprochenen Worts. Er räumt indes ein, dass das Projekt als solches nicht kritisch zu sehen sei, sofern rechtsstaatliche Grundsätze beachtet werden. Wichtig sei es, den Zugriff auf die Daten zu regeln, auch wenn die Aufnahmen der Body-Cams ein Fehlverhalten der Beamten zeigten.

Fazit

Der Einsatz von Body-Cams bei Polizisten bietet Anlass für zahlreiche datenschutzrechtliche Fragestellungen. Allerdings sprechen die Zahlen im Hinblick auf gegen Polizisten gerichtete Straftaten eine deutliche Sprache. Demnach tragen die Kameras zum Schutz von Leib und Leben der Einsatzkräfte bei. Genauso helfen sie aber auch, betroffene Bürger vor unzulässigen Überwachungsmaßnahmen durch Polizisten zu schützen.

Für die Einführung der Body-Cams in Bremen bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, die einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger und dem Dokumentations- und Schutzinteresse der Polizei schafft. Es bleibt abzuwarten, wie die Rechtsgrundlage in Bremen im Hinblick auf den Datenschutz ausgestaltet sein wird und ob die Kameras tatsächlich zum Rückgang der Übergriffe auf Polizisten beitragen werden.