Gestern berichtete die Sueddeutsche Zeitung in einem Artikel über eine durch Amazon Echo ausgelöste nächtliche Ruhestörung, die sogar zu einem Polizeieinsatz führte. Das Kuriose an dem Fall ist: Der Hausherr konnte sich nicht erklären, warum sein „smartes“ Audio-Gerät zu nächtlicher Stunde Musik in beachtlicher Lautstärke abspielte. Schließlich war doch niemand zu Hause, der „Alexa“ einen entsprechenden Sprachbefehl hätte geben können. Ein kurzes Aufblitzen künstlicher Intelligenz? Vermutlich nicht. Hier ein paar Tipps zur Spurensuche, sollte auch Ihr smartes Assistenzsystem ungewollte Partys feiern.
Der erste Tipp: Beenden Sie Alexa`s nächtliche Party, indem sie sie mit dem Befehl „Alexa, STOPP“ übertönen – am besten, bevor die Polizei kommt.
Ein Blick in die App kann helfen …
Der zweite Tipp: Öffnen Sie die Alexa App auf Ihrem Smartphone. Gehen Sie in die Chronik der Alexa-App, in der sie alle Sprachbefehlkarten sehen können (auf iOS-Geräten müssen Sie hierzu auf das Haussymbol ganz unten links in der geöffneten Alexa-App klicken). Suchen Sie die jüngsten Karten nach Spuren ab, die auf die Ursache der nächtlichen Party deuten. Haben Sie mögliche Kandidaten ausgemacht, klicken Sie auf „Mehr“. Mit etwas Glück finden Sie so den von der Amazon Cloud verstandenen Sprachbefehl, der zur Ursache der Party wurde. Sie können sich diesen Sprachbefehl übrigens nicht nur anzeigen lassen, sondern sich auch die Aufnahme des Sprachbefehls noch einmal anhören. Klicken Sie hierzu einfach auf den Pfeil und die Aufnahme des Sprachbefehls wird abgespielt.
Abb. 1: Karte in der Alexa-App
Vielleicht erkennen Sie jetzt die Stimme des Verursachers? Mehr Aufklärung des Falls können wir ab dieser Stelle allerdings leider auch nicht bieten.
… und erschrecken
Allerdings können wir noch kurz darüber aufklären, wie Sie die von Amazon aufgezeichneten und gespeicherten Sprachbefehle wieder löschen können. Denn nicht immer sind Aufzeichnungen der Sprachbefehle so hilfreich wie im vorliegenden Fall. Bei manch einem Nutzer mag sich vielleicht sogar ein unbehagliches Gefühl einstellen, sobald ihm bewusst wird, dass Amazon tatsächlich alle Sprachbefehle auf unbestimmte Zeit in der eigenen Cloud speichert. Und eine etwas intensivere Beschäftigung mit den eigenen Sprachbefehlen zeigt schnell: Unter den Tonaufnahmen finden sich auch Situationen und Gesprächsausschnitte, in denen Alexa sich zwar angesprochen „fühlte“, aber gar nicht angesprochen war. Ein Umstand, den wohl jeder langjährige Mitbewohner von Alexa kennen dürfte.
Sprachdaten löschen
Abhilfe schafft an dieser Stelle der mit den smarten Audio-Geräten verbundene Amazon Account. Nutzer, die sich (bzw. Amazon) von den Aufnahmen entledigen wollen, müssen sich in den zugeordneten Account einloggen. Unter dem Punk „Meine Inhalte und Geräte“ muss dann das entsprechende Gerät ausgewählt werden. Nach dem Klick auf das Gerät muss die Option „Sprachaufzeichnungen verwalten“ ausgewählt werden.
Abb. 2: Geräteanzeige im Amazon Konto
Nach einem kurzen Disclaimer, können nun alle Sprachdaten gelöscht werden.
Abb. 3: Disclaimer, der vor dem Löschen erscheint
Dieser Schritt muss für alle Geräte wiederholt werden.
Und dann geht die Party wieder von vorne los
Sind die Daten erst einmal gelöscht, geht die Aufzeichnung allerdings wieder los. Eine Einstellung, mit der Amazon vollständig auf die Speicherung der Sprachaufnahmen verzichtet, findet sich nicht. Eine solche wäre aber mehr als geboten. Denn an dieser Stelle wir dem Nutzer tatsächlich die Entscheidungsbefugnis im Hinblick auf eine wichtige Frage seiner Privatsphäre genommen. Ja, sicherlich könnte man alternativ auch alle Sprachassistenten aus seinem Leben verbannen. Allerdings möchten viele – auch datenschutzaffine – Nutzer dies nicht, sondern wünschen sich stattdessen eine Technologie, in der Datenschutzeinstellungen möglich und bestenfalls schon gut voreingestellt sind. Die datenschutzrechtliche Diskussion wird an dieser Stelle hoffentlich noch geführt werden. Die EU-Datenschutzgrundverordnung mit ihren Forderungen nach Privacy by Design und Privacy by Default ist vielleicht auch ein gutes Argument …