Über die geplante Einführung des E-Health-Gesetzes und damit einhergehende erste Stellungnahmen berichteten wir bereits. Zuletzt hat das Bundeskabinett am Mittwoch über den bestehenden Regierungsentwurf beraten. Konkret ging es in dieser Sitzung jedoch nur am Rande um datenschutzrechtliche Aspekte. Vielmehr stand die fortdauernde Frage, welche ärztlichen Befunde bzw. Leistungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung letztendlich mit aufgenommen werden sollen, im Mittpunkt des Geschehens. Grund dafür sind sicher die kritischen Äußerungen, dass durch die derzeit noch gegebene Differenzierung zwischen den verschiedenen ärztlichen Leistungen gerade kein telemedizinischer Dienst und folglich kein gemeinsames Gesundheitsnetz geschaffen wird. Dies ist doch aber eigentlich die entscheidende Zielsetzung des E-Health-Gesetzes.

Nach Abschluss der Bundeskabinettssitzung ist man sich gegenwärtig zumindest darüber einig, dass mit dem E-Health-Gesetz mehr Nutzen beim Patienten ankommen soll, beispielsweise in Notfallsituationen. Was das jedoch im Einzelnen bedeuten soll, bleibt unklar. Von einer zufriedenstellenden Lösung, gerade auch im Hinblick auf die aufgeworfene Kritik, kann daher in keiner Weise gesprochen werden.

Skepsis auf Verbraucherseite

Mittlerweile mehren sich auch auf Verbraucherseite die kritischen Äußerungen über das Voranschreiten der Internetwirtschaft im Gesundheitswesen. So sorgen sich nach einer im Auftrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale (vzbv) durchgeführten Umfrage von forsa etwa 82 % der befragten Verbraucher und Verbraucherinnen über den Umgang mit ihren Gesundheitsdaten und haben Angst, dass diese Daten von Unberechtigten zur Kenntnis genommen werden könnten. Als Konsequenz befürwortet der vzbv eine zentrale Infrastruktur (Telematikinfrastruktur), über welche eine sichere Speicherung und ein sicherer Austausch der Gesundheitsdaten mit den Ärzten ebenso durch den Verbraucher selbst möglich sind. Diesbezüglich äußerte sich der Vorstand der vzbv, Herr Klaus Müller, eindeutig und fordert: „Der Datenschutz muss gerade bei diesem sensiblen Thema groß geschrieben werden. Und Patienten müssen Herr ihrer eigenen Daten sein und einen sicheren Zugang zu den Informationen erhalten“.

Insgesamt dürfte sich damit der Druck beim Gesetzgeber, ein E-Health-Gesetz mit einem angemessenen Datenschutzniveau „zu schaffen“, nur noch steigern. Denn bisher ist dort nicht einmal die Möglichkeit eines elektronischen Zugangs des Patienten bzw. Versicherten auf seine Gesundheitsdaten vorgesehen. Es bleibt abzuwarten, ob der Patient doch noch ein Teil der Revolution wird.