Immer mehr Hersteller bieten auch in Deutschland Smartwatches für Kinder an. Viele dieser Uhren können den Träger der Uhr per GPS orten, haben eine eingebaute SIM-Karte und verfügen über eine Kamera sowie Mikrofon und sind in der Lage, gesteuert bspw. über eine App vom elterlichen Smartphone, das im Bereich des Mikrofons gesprochene Wort ohne Wissen des Trägers zu übertragen. Sinn und Zweck dieser Uhren ist laut Herstellerangaben, dass sich besorgte (Helikopter) Eltern permanent darüber informieren können, wo ihr Kind sich aufhält und was es gerade tut. Dabei haben (i.d.R.) die Eltern die Möglichkeit, unbemerkt vom Kind und dessen Umgebung, die Uhr anzurufen und dabei das Mikrofon  einzuschalten. Damit ist ein Abhören des Kindes und dessen Umgebung möglich. Häufig werden solche Funktionen als „Monitor“- oder „Babyphonefunktion“ beworben.

Gegen solche Uhren ist nun die Bundesnetzagentur vorgegangen und hat den Verkauf untersagt und zur Vernichtung der Geräte aufgefordert. Die Uhren erfüllen alle Kriterien eines verbotenen Spionagegeräts und sind somit nach § 90 Telekommunikationsgesetz zu verbieten. Selbst der Besitz einer solchen Uhr ist nun strafbar! Eltern sollten die Uhren vernichten und einen Vernichtungsnachweis darüber aufbewahren. Nähere Informationen dazu finden sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur ruft explizit Schulen dazu auf, auf solche Geräte zu achten und deren Besitz zu melden. Nach ihren Informationen werden solche Uhren auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht eingesetzt.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch ein von den norwegischen Verbraucherschützern (Forbrukerrådet) im Oktober 2017 publizierter Bericht, der auch auf Sicherheitslücken und die damit einhergehenden Risiken sowie datenschutzrechtliche Fragestellungen eingeht.

Die Bundesnetzagentur hatte bereits im Februar die Puppe „My friend Cayla“ als verbotene Sendeanlage eingestuft und diese verboten.