Am 30. Juni hat der Bundestag für den von Bundesjustizminister Heiko Maas eingebrachten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Fake News und Hate Speech, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gestimmt.
Netzwerkbetreibern wie Facebook, Twitter und Youtube wird die Pflicht auferlegt, offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach einem entsprechenden Hinweis zu löschen; anderenfalls drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro. Für komplexere Fälle wird den Verantwortlichen zwar eine Frist von sieben Tagen zugestanden; es steht jedoch zu befürchten, dass Betreiber angesichts der Gefahr, mit einem hohen Bußgeld belegt zu werden, dazu übergehen, im Zweifel zu Löschen – nach dem Motto: better safe than sorry.
Kritiker befürchten, dass damit Privatunternehmen die Entscheidung darüber überlassen werde, was rechtmäßig sei; zudem sehen sie durch übereifriges Löschen (sog. Overblocking) das grundgesetzlich verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung in Gefahr.
Neben Bedenken an der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz bestehen auch Zweifel, ob das neue Gesetz mit europäischen Recht vereinbar ist. Der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbandes Bitkom, Bernhard Rohleder, sage hierzu:“ Es ist sehr wahrscheinlich, dass das unausgereifte NetzDG genauso wie die Vorratsdatenspeicherung gerichtlich gekippt wird“.