Wer ein Fan von schönen Schaubildern zur Datenschutz-Grundverordnung ist (z.B. Öffnungsklauseln in der DSGVO), dem sei jetzt der neueste Wurf der Datenschutzaufsichtsbehörden aus Frankreich empfohlen:
https://www.cnil.fr/fr/reglement-europeen-protection-donnees/dataviz#
Ziel war es anscheinend, die Verflechtung zwischen den einzelnen Normen und hinsichtlich ausgewählter Themen anschaulich darzustellen (z.B. PIA, Datenschutz-Folgenabschätzung, IT-Sicherheit, Profiling, Übermittlung in Drittländer).
Frankreich als Land des guten Essens und Trinkens, hat damit unter Beweis gestellt, dass auch die Ästhetik dort seine Heimat hat.
Auf dem ersten Blick wird klar:
- im Netz der DSGVO kann man sich als Unternehmen schnell verfangen und
- die wichtigste – die am meisten referenzierende Norm – der DSGVO ist der Art. 83.
Zur Erinnerung: Art. 83 statuiert die Bußgelder von bis zu 20.000.000 EUR oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Es gibt so kaum eine wichtige Norm der DSGVO, die nicht strafbewehrt ist.
Anonymous
10. Oktober 2016 @ 15:44
Beim Link
https://www.cnil.fr/fr/reglement-europeen-protection-donnees/dataviz#
fehlt #
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