Eddystone – an was denken Sie? An den Leuchtturm vor der Küste Cornwalls? Nun, wahrscheinlich wird ihr Gehirn diese Assoziation in nächster Zeit ändern. Google hat unter dem Namen „Eddystone“ ein quelloffenes Format für Bluetooth Low Energy Beacons (BLE Beacons) vorgestellt, das geräteübergreifend eingesetzt werden kann (vgl. die Vorstellung von Eddystone durch den Google-Entwickler Timothy Jordan auf Youtube).

Beacons, da war doch was?

Ja richtig. Apple hat vor ungefähr zwei Jahren die iBeacons eingeführt. In Amerika wird die iBeacon-Technologie bereits von vielen Unternehmen, wie z.B. dem größten Warenhausbetreiber Macy’s, seit Anfang 2014 genutzt, um die Kunden im Geschäft zu lokalisieren und sie per Smartphone anzusprechen. Auch die Lufthansa testet nach Medienberichten seit letztem Herbst iBeacons am Frankfurter Flughafen. Damit die iBeacons eingesetzt werden können, bedarf es einer Smartphone-App auf dem Handy des Kunden. Egal ob der Kunde einkaufen möchte, einen Flug antreten will, oder im Museum Bilder anschauen will. Bei Eddystone soll zur Datenübermittlung nun nicht mehr zwingend eine App benötigt werden. Auf der Basis des Physical Web Project sollen auch URLs übertragen werden können, die dann einfach im Browser geöffnet werden könnten (vgl. hier).

Unser Blogautor und Rechtsanwalt Sven Venzke-Caprarese hat in der Fachzeitschrift Datenschutz und Datensicherheit (Ausgabe 12/2014) die technischen Hintergründe und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen der Bluetooth Low Energy Beacons beschrieben. Wir haben den kompletten Fachartikel für Sie exklusiv auf unserem Blog online bereitgestellt.

Um eine datenschutzrechtliche Einschätzung der neuen App-unabhängigen Technologie „Eddyson“ von Google vorzunehmen, bedarf es noch genauerer Informationen. Wir werden dieses Thema weiter für Sie verfolgen.