In 40 REAL-Filialen wird derzeit eine Software getestet, die das Kundenverhalten im Kassenbereich registriert und analysierbar machen kann.

Wie geht das?

Laut einem Bericht von www.lebensmittelzeitung.net sind im Kassenbereich Bildschirme mit optischen Sensoren installiert. Die Person, die sich gerade im Kassenbereich aufhält, wird optisch „erfasst“ und deren Parameter Alter und Geschlecht werden genutzt, um zielgerichtete Werbung auf dem Bildschirm anzeigen zulassen. So könnte ein junger Mann Werbung für eine Spielekonsole , eine ältere Frau Werbung für ein Bügeleisen angezeigt bekommen. Kurzfristig sollen 1.100 Bildschirme in ca. 283 Real-Märkten zum Einsatz kommen.

Die Technologie liefert die IDA Indoor Advertising GmbH. Die Software namens Shore wurde vom Fraunhofer-Institut entwickelt. Das Unternehmen ist mit diesem Produkt nicht allein auf dem Markt. Auch die Pyramics UG testet das Verfahren für einen anderen „großen Lebensmittelhändler“, der allerdings nicht genannt wird.

Die Vertreter der genannten Dienstleister sehen das gesamte Verfahren nach dem Bericht von www.lebensmittelzeitung.net als datenschutzrechtlich unkritisch, „da keine personenbezogenen Daten erhoben und nur anonyme Metadaten übertragen werden. […] Die Bilder sind nur für jeweils 150 Millisekunden im Speicher, sie werden nicht weiter gespeichert. […] Das System weiß jedoch zu keinem Zeitpunkt, wer diese Person ist.“

Kritik

Kritischer wird das Verfahren von Datenschützern gesehen. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Caspar äußerte gegenüber www.lebensmittelzeitung.net, dass das Verfahren unter die Vorschriften zur Videoüberwachung fällt. […] In dem Moment, in dem Bilder von Personen durch Kameras erhoben werden, ist das nicht mehr anonym.“ Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Helga Block sieht in der Gesichtserfassung eine personenbezogene Datenerhebung. Unerheblich sei in diesem Zusammenhang, „ob der Name bekannt sei und wie lange die Daten gespeichert würden.“ Die Datenerhebung sei eine „anlasslose […] Informationserhebung mit einer großen Streubreite“.

Ob tatsächlich die Regelungen zur Videoüberwachung Anwendung finden und der Hinweis „Dieser Markt wird videoüberwacht“ am Eingang ausreichend ist, wird zu diskutieren sein. Letztlich wird nicht hinreichend transparent dargestellt, was mit den Daten und wenn auch nur für einen Bruchteil einer Sekunde tatsächlich passiert. Spätestens mit der Geltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird hier Nachholbedarf bestehen. In der jetzigen Form dürfte der Grundsatz der Transparenz (Art. 12 DSGVO) nicht erfüllt sein, da dieser nach Erwägungsgrund 58 verlangt, dass erkennbar und nachvollziehbar sein muss, ob, von wem und zu welchem Zweck personenbezogene Daten erfasst werden. Unter Umständen muss dem Kunden auch die Möglichkeit gegeben werden, Kassen zu nutzen, in deren Bereich die Datenerhebung nicht eingesetzt wird.

Auch die Deutsche Post testet das Verfahren der IDA Indoor Advertising GmbH bereits. Hierüber hatten wir bereits vor kurzen umfangreich berichtet.