Mit seinem Urteil vom 5. Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) viele Facebook-Fanpagebetreiber aufgeschreckt: Jeder Betreiber einer Facebook-Fanpage soll gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich sein. Das heißt, dass der Betreiber einer Fanpage umfangreiche datenschutzrechtliche Pflichten erfüllen muss und für Datenschutzverstöße durch Facebook haften könnte.

Das Urteil des EuGH

Nach Ansicht des EuGH ist der Betreiber einer Facebook-Fanpage schon durch die Eröffnung dieser Fanpage an der Entscheidung über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten der Seitenbesucher beteiligt (wir berichteten).

Facebooks Reaktion

Facebook hat auf seinen Internetseiten nun angekündigt, Veränderungen vorzunehmen, die es Fanpagebetreiber ermöglichen sollen, ihre Fanpages DSGVO-konform zu betreiben.

„Wir werden die notwendigen Schritte unternehmen, um es den Seitenbetreibern zu ermöglichen, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Unserer Ansicht nach ist es nicht sinnvoll, Seitenbetreibern eine gleichrangige Verantwortung für die von Facebook durchgeführte Datenverarbeitung aufzuerlegen; dies hat auch der EuGH anerkannt. Wir werden unsere Nutzungsbedingungen bzw. Richtlinien für Seiten aktualisieren, um die Verantwortlichkeiten sowohl von Facebook als auch von Seitenbetreibern klarzustellen, und damit auch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für die Seitenbetreiber zu erleichtern. Details zu unseren aktualisierten Bedingungen werden wir in Kürze bekanntgeben.“

Grundsätzlich sind die Anforderungen an eine gemeinsame Verantwortung in Artikel 26 DSGVO geregelt. Gemeinsam Verantwortliche müssen eine Vereinbarung treffen, in der festgelegt wird, wer welche datenschutzrechtlichen Pflichten erfüllt. Nach der Ankündigung von Facebook ist davon auszugehen, dass Facebook seine Nutzungsbedingungen dahingehend ändert, dass es die Verantwortlichkeit klar regelt. Ähnlich ist Facebook auch im Falle der Auftragsverarbeitung vorgegangen: Um nicht mit jedem Seitenbetreiber eigene Auftragsverarbeitungsverträge schließen zu müssen, wurden die entsprechenden Regelungen in die Nutzungsbedingungen integriert.

Viel spricht dafür, dass Facebook versuchen wird, möglichst viel der Verantwortung zu übernehmen. Doch abschließend beurteilen lässt sich das Ganze erst, wenn Facebook die Nutzungsbedingungen vorlegt. Wir werden Sie selbstverständlich diesbezüglich auf dem Laufenden halten.