Das Verwaltungsgericht Hannover hat gestern (12.03.2019) entschieden, dass das Streckenradar auf der B6 bei Hannover unrechtmäßig in Betrieb gegangen ist und sofort abgeschaltet werden muss. Eine Berufung wurde zugelassen. Das zuständige Innenministerium kündigte an, die Anlage unverzüglich stillzulegen.

Hintergrund

Die Anlage wurde seit dem 14.01.2019 im Pilotbetrieb betrieben (wir berichteten). Der Pilotbetrieb war auf maximal 18 Monate befristet, da für einen Dauerbetrieb die Rechtsgrundlage fehlte. Das derzeit im Landtag verhandelte neue niedersächsische Landespolizeigesetz enthält eine solche Rechtsgrundlage, so dass bei einer vorgesehenen Verabschiedung des Gesetzes im Mai der Betrieb der Anlage erneut aufgenommen werden könnte.

Der Kläger vor dem Verwaltungsgericht sah sich durch das Streckenradar in seinem verfassungsrechtlich garantierten Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingeschränkt. Die Richter gaben dem Kläger Recht und stellten fest, dass für diesen Grundrechtseingriff aktuell die Rechtsgrundlage fehle.