Wie bereits in unserem Beitrag vom 22.12.2014 erwähnt, wird das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in eine eigenständige Bundesbehörde überführt. In seiner Sitzung am 6.2.2015 hat der Bundesrat das Gesetz nun gebilligt. Es tritt am 1.1.2016 in Kraft.
Somit steht die Bundesdatenschutzbeauftragte künftig, wie auch der Bundesrechnungshof und der Vorstand der Deutschen Bundesbank, nur unter parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle. Bisher ist die Bundesdatenschutzbeauftragte formal dem Bundesministerium des Inneren unterstellt.