Anfang dieses Jahres haben deutsche Aufsichtsbehörden in einer bundesweit abgesprochenen technischen Prüfaktion ermittelt, welche Daten mit dem Internet verbundene Smart-TVs wann an wen übertragen (wir berichteten). Denn die Zeiten, als Fernsehgeräte reine Empfangsgeräte waren, ist längst vorbei.

Die Ergebnisse dieser Überprüfung mündeten nun in die „Orientierungshilfe zu den Datenschutzanforderungen an Smart-TV-Dienste“ des Düsseldorfer Kreises (Gremium der obersten Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder).

Die Orientierungshilfe richtet sich in erster Linie an Gerätehersteller und App-Anbieter und formuliert konkrete datenschutzrechtliche sowie technisch-organisatorische Anforderungen an Smart-TV-Dienste. Damit soll sichergestellt werden, dass Smart-TV-Anbieter eine Erlaubnis für das Erheben und Verarbeiten der gewonnenen Verbraucherdaten einholen und Datenschutzgrundsätze eingehalten werden.