Grundsätzlich sind personenbezogene Daten zu löschen, wenn sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten der Löschung entgegenstehen. Dies ergibt sich aus Art. 17 DSGVO als gesetzliche Konkretisierung des Datensparsamkeitsgrundsatzes. Häufig beschweren sich Betroffene über die zu lange Speicherung ihrer personenbezogenen Daten. Im Tätigkeitsbericht 2022 legt […]